Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der SPORTARA AG, Geissbergstrasse 34, 8633 Wolfhausen, Schweiz, mit Sitz in Bubikon (Kanton Zürich), UID CHE-370.506.140 („Sportara“) gegenüber ihren Kunden. Sie gelten für Buchungen über www.sportara.com, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder schriftlichem Auftrag.
- Kunden sind Konsumenten (Privatpersonen) oder Geschäftskunden (Unternehmen, Vereine, Behörden). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sportara ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Sportara als Vermittler
- Sportara vermittelt Eintrittskarten sowie Hospitality- und VIP-Pakete zu Sport- und Premium-Veranstaltungen (u. a. Formel 1, MotoGP, Tennis, Fussball, Rugby, Golf, Konzerte). Die Leistungen stammen von Veranstaltern, offiziellen Hospitality-Partnern und Ticketagenturen („Leistungsanbieter“).
- Sportara ist weder Veranstalter der Events noch Reiseveranstalter. Der Vertrag über die Veranstaltungsleistung (Eintritt, Platz, Hospitality) kommt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsanbieter zustande. Ergänzend gelten dessen Geschäfts- und Ticketbedingungen, auf die Sportara im Angebot hinweist.
- Sportara schuldet die sorgfältige Auswahl, Reservation und Buchung der Leistung, die Weiterleitung der Tickets und Informationen sowie die Betreuung des Kunden vor und während der Buchung (Vermittlungsvertrag, Art. 394 ff. OR).
- Sportara nimmt die Zahlung des Kunden für den Leistungsanbieter entgegen. Mit Zahlung an Sportara hat der Kunde seine Zahlungspflicht gegenüber dem Leistungsanbieter erfüllt.
- Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung: Veranstaltung, Datum, Kategorie oder Bereich, Anzahl Plätze, Leistungsanbieter und enthaltene Extras (z. B. Catering, Getränke, Parkplatz).
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Die Darstellung von Veranstaltungen und Paketen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Verfügbarkeiten, besonders bei stark nachgefragten Events, können sich kurzfristig ändern.
- Angebote von Sportara sind bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig. Bis zur Auftragsbestätigung stehen sie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit beim Leistungsanbieter.
- Mit seiner Bestellung oder der Annahme eines Angebots erteilt der Kunde Sportara einen verbindlichen Vermittlungsauftrag. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von Sportara per E-Mail oder mit Zustellung der Rechnung zustande.
- Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
- Wer für mehrere Teilnehmer bucht, muss sie über diese AGB und die Bedingungen des Leistungsanbieters informieren. Bei Geschäftskunden haftet der Besteller für die Zahlung aller gebuchten Plätze.
§ 4 Preise, Vermittlungsgebühr, Zahlung
- Preise werden in Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR), US-Dollar (USD) oder Britischen Pfund (GBP) angegeben. Massgebend ist die Währung im Angebot bzw. auf der Rechnung.
- Preise gegenüber Konsumenten sind Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Weitere Kosten (z. B. Versand) werden vor der Buchung klar ausgewiesen.
- Der Gesamtpreis umfasst den Preis des Leistungsanbieters sowie die Vermittlungsgebühr von Sportara für Beschaffung, Reservation, Abwicklung und Betreuung. Der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert kann deshalb vom Gesamtpreis abweichen.
- Zahlungsfrist, allfällige Anzahlungen und weitere Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Rechnung. Ist dort keine Frist genannt, ist der Betrag innert 10 Tagen zahlbar.
- Zahlungsarten: Kredit- und Debitkarte sowie weitere Online-Zahlungsarten über den Zahlungsdienstleister Stripe, TWINT oder Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Zahlungen erfolgen in der Rechnungswährung; Bankspesen und Kosten der Währungsumrechnung trägt der Kunde.
- Tickets werden erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben.
- Zahlt der Kunde nicht innert der Zahlungsfrist, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Sportara kann Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) verlangen und nach Ansetzung einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Annullierungskosten nach § 6 bleiben geschuldet.
- Veranlasst der Kunde eine unberechtigte Rückbuchung (Chargeback), trägt er die dadurch entstehenden Kosten.
- Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von Sportara anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Tickets, Zustellung, Personalisierung, Weitergabe
- Tickets werden je nach Leistungsanbieter als E-Ticket, Mobile-Ticket (App), Papierticket, Akkreditierung oder zur Abholung vor Ort bereitgestellt. Viele Veranstalter geben Tickets erst wenige Tage vor dem Event frei; eine Zustellung kurz vor der Veranstaltung ist daher üblich und kein Mangel.
- Sportara teilt dem Kunden rechtzeitig mit, wann und wie er die Tickets erhält.
- Bei personalisierten Tickets muss der Kunde die vollständigen und korrekten Daten aller Teilnehmer fristgerecht übermitteln. Folgen falscher oder verspäteter Angaben trägt der Kunde.
- Plätze nebeneinander sind nur garantiert, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde. Der Leistungsanbieter darf gleichwertige oder bessere Plätze derselben Kategorie zuteilen.
- Für Einlass und Aufenthalt gelten die Bedingungen und die Hausordnung des Veranstalters.
- Der gewerbliche Weiterverkauf vermittelter Tickets ist untersagt. Eine private Weitergabe ist nur zulässig, soweit der Veranstalter sie erlaubt.
§ 6 Kein Widerrufsrecht, Annullierung durch den Kunden
- Kein Widerrufsrecht: Das Schweizer Recht sieht für Online-, Telefon- und E-Mail-Buchungen kein Widerrufsrecht vor. Jede Buchung ist nach der Auftragsbestätigung verbindlich.
- Annullierung: Da Sportara die Leistungen verbindlich beim Leistungsanbieter reserviert, können Buchungen grundsätzlich nicht annulliert oder zurückgegeben werden. Kulanzweise kann Sportara eine Annullierung per E-Mail akzeptieren. Dann fallen folgende Kosten des Gesamtpreises an:
- Bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
- 89 bis 30 Tage vorher: 75 %
- Ab 29 Tage vorher oder bei Nichterscheinen: 100 %
- Verlangt der Leistungsanbieter höhere Annullierungskosten, gelten diese. Sportara weist darauf im Angebot hin.
- Statt einer Annullierung kann der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennen, soweit der Veranstalter dies zulässt. Umschreibungskosten trägt der Kunde.
- Sportara empfiehlt den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung.
§ 7 Absage, Verschiebung und Änderungen der Veranstaltung
- Termin, Ort, Ablauf, Teilnehmer (z. B. Fahrer, Spieler, Mannschaften) und Durchführung der Veranstaltung liegen in der Verantwortung des Veranstalters bzw. Leistungsanbieters.
- Absage ohne Ersatztermin: Sportara leitet die Erstattung des Leistungsanbieters an den Kunden weiter und setzt sich für eine rasche Rückzahlung ein. Die Vermittlungsgebühr bleibt geschuldet, soweit Sportara die Vermittlungsleistung bereits erbracht hat.
- Verschiebung: Tickets bleiben in der Regel für den neuen Termin gültig. Gewährt der Leistungsanbieter eine Erstattung, leitet Sportara diese auf Wunsch des Kunden weiter.
- Unwesentliche Änderungen berechtigen nicht zu Rückerstattung oder Preisminderung. Dazu zählen insbesondere geänderte Start- oder Anstosszeiten, Programmänderungen, ein anderes Teilnehmerfeld oder eine gleichwertige Umplatzierung.
- Wesentliche Änderungen (z. B. Durchführung ohne Zuschauer, anderer Austragungsort, deutlich geringerwertige Plätze) teilt Sportara unverzüglich mit, sobald sie davon erfährt. Ansprüche richten sich gegen den Leistungsanbieter; Sportara unterstützt den Kunden bei deren Geltendmachung.
- Für Folgen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Streiks, Unwetter oder Pandemien haftet Sportara nicht.
§ 8 Hotel, Anreise und weitere Leistungen Dritter
- Sportara bietet keine Pauschalreisen im Sinne des Pauschalreisegesetzes an.
- Auf Wunsch vermittelt Sportara zusätzlich Hotels, Transfers, Flüge oder andere Leistungen. Diese werden separat angeboten, mit eigenem Preis ausgewiesen und direkt beim jeweiligen Anbieter gebucht. Es gelten dessen Bedingungen, insbesondere für Annullierung und Haftung.
- Die Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung berührt separat gebuchte Leistungen Dritter nicht. Deren Kosten werden nur erstattet, soweit der jeweilige Anbieter sie erstattet.
- Für Pass-, Visums-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften des Ziellandes ist der Kunde selbst verantwortlich.
§ 9 Pflichten des Kunden
- Der Kunde muss die Bedingungen, die Hausordnung und Dresscodes des Veranstalters einhalten (z. B. im Paddock Club, in der Royal Enclosure oder in VIP-Logen). Der Kunde muss sich selbst über diese Bedingungen und Dresscodes informieren.
- Mindestalter und Begleitpflichten für Minderjährige legt der Veranstalter fest; der Kunde muss sie vor der Buchung beachten.
- Wird einem Teilnehmer wegen eines Verstosses der Einlass verweigert oder wird er weggewiesen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Der Kunde muss seine Unterlagen nach Erhalt prüfen und Fehler (Namen, Datum, Kategorie) unverzüglich melden.
- Der Kunde haftet für Schäden, die er oder seine Teilnehmer schuldhaft verursachen.
§ 10 Haftung
- Sportara haftet für die sorgfältige Erfüllung der Vermittlungsleistung. Für die Erbringung der vermittelten Leistung selbst haftet der jeweilige Leistungsanbieter.
- Sportara haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gegenüber Konsumenten ist sie auf die Höhe des Gesamtpreises der betroffenen Buchung begrenzt.
- Sportara haftet nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Reise- und Hotelkosten, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung für Hilfspersonen ist im gleichen Umfang beschränkt (Art. 101 OR).
§ 11 Datenschutz und Bildaufnahmen
- Sportara bearbeitet Personendaten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
- Zur Vertragserfüllung gibt Sportara die notwendigen Daten (insbesondere Namen, Geburtsdaten, Ausweisdaten) an Leistungsanbieter, Veranstalter und gegebenenfalls Hotels weiter. Dies kann Empfänger im Ausland betreffen, auch in Ländern ohne gleichwertigen Datenschutz (z. B. USA, Naher Osten). Die Bekanntgabe ist zur Abwicklung des Vertrags erforderlich (Art. 17 Abs. 1 lit. b DSG).
- Kartenzahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Kartendaten werden direkt von Stripe verarbeitet und nicht bei Sportara gespeichert.
- Veranstalter fertigen bei Events häufig Foto-, Film- und TV-Aufnahmen an. Dafür gelten die Bedingungen des Veranstalters.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
- Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Konsumenten mit Wohnsitz im Ausland behalten den Schutz der zwingenden Bestimmungen ihres Wohnsitzstaates.
- Gerichtsstand für Geschäftskunden ist Bubikon, Schweiz. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (Art. 32 ZPO); sie können insbesondere an ihrem Wohnsitz klagen.
- Annullierungen, Mitteilungen und Beanstandungen erfolgen per E-Mail an die unten genannte Adresse.
- Sportara kann diese AGB jederzeit anpassen. Massgebend ist die Fassung, die zum Zeitpunkt der Buchung gilt.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Kontakt
SPORTARA AG · Geissbergstrasse 34 · 8633 Wolfhausen · Schweiz
Telefon +41 78 441 44 30 · E-Mail hello@sportara.com